Bezirksregierung
Arnsberg

Hinweisgebersystem nach § 53 GwG

Ihre Hinweise auf mögliche oder tatsächliche Verstöße gegen geldwäscherechtliche Vorschriften durch Veranstalter oder Vermittler von Glücksspielen können Sie der Bezirksregierung Arnsberg auf folgenden Wegen übermitteln:

Per Post an die folgende Anschrift

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 21
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg

Telefonisch unter der Telefonnummer

Per Fax an die Faxnummer

02931 82-2450

Per E-Mail an die Adresse

gwg-gluecksspiel [at] bra [dot] nrw [dot] de (gwg-gluecksspiel@bra [dot] nrw [dot] de)

Über ein elektronisches Meldeportal

Dieses standardisierte Hinweisgebersystem ist durch unabhängige Stellen zertifiziert und garantiert Ihnen absolute Anonymität. Eine technische Rückverfolgung zu Ihnen als hinweisgebende Person ist unmöglich, solange Sie selbst aktiv keine Daten eingeben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.

Zum elektronischen Meldeportal gelangen Sie hier: 
https://www.bkms-system.com/Hinweise-NRW