Hinweisgebersystem nach § 53 GwG
Ihre Hinweise auf mögliche oder tatsächliche Verstöße gegen geldwäscherechtliche Vorschriften durch Veranstalter oder Vermittler von Glücksspielen können Sie der Bezirksregierung Arnsberg auf folgenden Wegen übermitteln:
Per Post an die folgende Anschrift
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 21
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
Telefonisch unter der Telefonnummer
Per Fax an die Faxnummer
02931 82-2450
Per E-Mail an die Adresse
gwg-gluecksspiel [at] bra [dot] nrw [dot] de (gwg-gluecksspiel@bra [dot] nrw [dot] de)
Über ein elektronisches Meldeportal
Dieses standardisierte Hinweisgebersystem ist durch unabhängige Stellen zertifiziert und garantiert Ihnen absolute Anonymität. Eine technische Rückverfolgung zu Ihnen als hinweisgebende Person ist unmöglich, solange Sie selbst aktiv keine Daten eingeben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.
Zum elektronischen Meldeportal gelangen Sie hier:
https://www.bkms-system.com/Hinweise-NRW