Bezirksregierung
Arnsberg

Hinweisgebersystem nach § 53 GwG

Insbesondere Personen, die über ein besonderes, unternehmensinternes Wissen verfügen (z. B. Mitarbeiter*innen, Kund*innen, Geschäftspartner*innen), können einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung leisten, indem sie die zuständigen Aufsichtsbehörden über mögliche oder tatsächliche Verstöße gegen das GwG oder die weiteren geldwäscherechtlichen Bestimmungen informieren (Whistleblower*innen).

Die Aufsichtsbehörden richten daher ein entsprechendes System ein, über das Hinweise – auch anonym – über einen geschützten Kommunikationsweg abgegeben werden können.

Sofern Sie der Bezirksregierung Arnsberg entsprechende Hinweise auf Verstöße gegen geldwäscherechtliche Vorschriften bei Veranstaltern und Vermittlern von Glücksspiel übermitteln möchten, stehen Ihnen verschiedene Wege zur Verfügung:

 

Per Post an die folgende Anschrift

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 21
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg

Telefonisch unter der Telefonnummer

Per Fax an die Faxnummer

02931 82-2450

Per E-Mail an die Adresse

gwg-gluecksspiel [at] bra [dot] nrw [dot] de (gwg-gluecksspiel@bra [dot] nrw [dot] de)

Über ein Kontaktformular

Pflichtfeld
Hinweis zum potenziellen oder tatsächlichen Verstoß gegen das GwG
Ich willige ein (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), dass meine übermittelten persönlichen Daten gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Ich versichere, dass ich über 16 Jahre alt bin bzw. die Zustimmung der*des Sorgeberechtigten zur Nutzung des Kontaktes und Weitergabe der Daten vorliegt. Die Datenschutz-Hinweise habe ich gelesen. Das Recht des Widerrufs ist mir bekannt.