Bezirksregierung
Arnsberg

Zusatzqualifikation „Internationale Berufliche Mobilität“

Durch den Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 03.04.2017 – 311 – 1.25.05 „Zertifizierung der Berufskollegs für ihre Aktivitäten zur ‘Internationalen Zusammenarbeit in der europäischen Berufsbildung‘“ wird Auszubildenden die Möglichkeit eröffnet, ihr Auslandspraktikum durch eine Zusatzqualifikation zu zertifizieren. Voraussetzungen für die Zusatzqualifikation sind 40 Unterrichtsstunden zum Curriculum ‚Internationale Berufliche Mobilität‘ sowie mindestens 10 Arbeitstage betriebliches Auslandspraktikum oder 10 Arbeitstage internationales berufliches Projekt, bei dem mindestens 5 Tage im Ausland absolviert werden und die anderen Arbeitstage gemeinsam mit einer ausländischen Lernendengruppe stattfinden. 

Durch angepasste didaktische Jahresplanungen, mindestens zehntägige Auslandspraktika und die Vorbereitungs- und Nachbereitungstreffen haben zahlreiche Lernende, die im Rahmen von Patent im Handwerk in Frankreich oder Polen waren, die Voraussetzungen für das Zertifikat „Internationale berufliche Mobilität“ erfüllt. Das Zertifikat kann nach erfolgreichem Berufsabschluss verliehen werden. 

Weitere Informationen zur Zusatzqualifikation „Internationale berufliche Mobilität“ sind auf der Seite des QUA-LIS NRW zu finden: https://www.berufsbildung.nrw.de