Die Kreise und Kommunen im Regierungsbezirk Links zu den Internetseiten der einzelnen Kreise, Städte und Gemeinden enthalten auf folgenden Seiten: Der Regierungsbezirk
Bereich Arbeitsmarkt Zuständigkeit über den Regierungsbezirk hinaus besteht für bestimmte arbeitsmarktpolitische Förderungen. enthalten auf folgenden Seiten: Bereich Arbeitsmarkt
Wiederholung der Prüfung und sonstige Bestimmungen Eine nicht bestandene Nichtschülerabiturprüfung kann erst nach einem Jahr wiederholt werden. Bei der Wiederholung werden die erbrachten Leistungen des 1. Versuchs unwirksam. enthalten auf folgenden Seiten: Externenprüfungen zum Erwerb von Schulabschlüssen
Wahl der Prüfungsfächer Die Zahl der möglichen Prüfungsfächer ist in drei Aufgabenfelder aufgeteilt. enthalten auf folgenden Seiten: Externenprüfungen zum Erwerb von Schulabschlüssen
Zulassung und Antragstellung Für die Zulassung müssen einige Anforderungen erfüllt werden. enthalten auf folgenden Seiten: Externenprüfungen zum Erwerb von Schulabschlüssen
Leistungsbewertung und Bestehen der Prüfung Bewertung der Leistung nach Schlüssel und Bestehen der Prüfung enthalten auf folgenden Seiten: Externenprüfungen zum Erwerb von Schulabschlüssen
Prüfungsablauf Ablauf der schriftlichen und mündlichen Prüfungen enthalten auf folgenden Seiten: Externenprüfungen zum Erwerb von Schulabschlüssen
Externenprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife Die Externenprüfung ermöglicht den Erwerb von schulischen Abschlüssen, die im Regelfall den Besuch einer entsprechenden Schule voraussetzen. enthalten auf folgenden Seiten: Externenprüfungen zum Erwerb von Schulabschlüssen
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