Bezirksregierung
Arnsberg

Leistungsbewertung und Bestehen der Prüfung

Für die Bewertung der Leistung wird nach folgendem Schlüssel verfahren:

Note Punkte (je nach Tendenz)
sehr gut 15 - 13
gut 12 - 10
befriedigend 9 - 7
ausreichend 6 - 5
schwach ausreichend 4
mangelhaft 3 - 1
ungenügend 0

 

  • Die Noten in den schriftlichen Leistungsfächern werden mit 13, in den anderen schriftlichen Fächern mit 9 multipliziert.
  • Wird in einem Fach sowohl schriftlich als auch mündlich geprüft, werden die beiden Leistungen jeweils mit der halben Zahl multipliziert, also bei einem Leistungsfach mit 6,5, bei einem anderen schriftlichen Fach mit 4,5, und dann zu einer Gesamtzahl addiert.
  • Die Noten für die mündlichen Fächer werden mit vier multipliziert.
  • Insgesamt können in der Abiturprüfung 900 Punkte erreicht werden, und zwar 660 im ersten Prüfungsteil und 240 im zweiten Prüfungsteil.

Bestehen der Prüfung

Der erste Prüfungsteil (schriftliche Fächer) ist bestanden, wenn

  • insgesamt mindestens 220 Punkte erreicht sind,
  • höchstens zwei Fächer schlechter als ausreichend (5 Punkte) bewertet sind,
  • kein Fach mit ungenügend (0 Punkte) bewertet ist,
  • in den beiden Leistungsfächern insgesamt mindestens 130 Punkte erreicht werden.

Der zweite Prüfungsteil (mündliche Fächer) ist bestanden, wenn

  • insgesamt mindestens 80 Punkte erreicht sind,
  • höchstens zwei Fächer schlechter als ausreichend (5 Punkte) bewertet sind,
  • kein Fach mit ungenügend (0 Punkte) abgeschlossen ist.

Die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn

  • beide Prüfungsteile bestanden wurden,
  • höchstens drei Fächer schlechter als ausreichend (5 Punkte) bewertet worden sind.

Latinum, Graecum und Hebraicum

Das Latinum, das Graecum und das Hebraicum werden nach bestandener Abiturprüfung zuerkannt, wenn diese Fächer Gegenstand der Abiturprüfung im ersten Prüfungsteil waren und die Prüfung mindestens mit der Note "ausreichend" abgeschlossen wurde.

Kleines Latinum

War Latein Fach des zweiten Prüfungsteiles, wird das Kleine Latinum zuerkannt, wenn die Prüfung mindestens mit der Note "ausreichend" abgeschlossen wurde.