Bezirksregierung
Arnsberg

Wahl der Prüfungsfächer

Die Zahl der möglichen Prüfungsfächer ist in drei Aufgabenfelder aufgeteilt:

Aufgabenfeld I:  Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld

Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Hebräisch, Italienisch, Kunst, Latein, Musik, Niederländisch, Russisch, Spanisch

Aufgabenfeld II: Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld

Erdkunde, Erziehungswissenschaft, Geschichte, Philosophie, Psychologie, Recht, Sozialwissenschaften

Aufgabenfeld III: Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld

Biologie, Chemie, Ernährungslehre, Informatik, Mathematik, Physik, Technik

Religionslehre, Sport

Diese Fächer sind keinem Aufgabenfeld zugeordnet.

    Bedingungen für die Wahl der Prüfungsfächer

    Aus den oben genannten Fächern wählt der Prüfling für die Abiturprüfung acht Fächer aus. Unter diesen Fächern müssen sich die Fächer Deutsch, Geschichte, Mathematik, ein Naturwissenschaftliches Fach (Physik, Biologie oder Chemie) und zwei Fremdsprachen befinden.

    Darüber hinaus gelten folgende Bedingungen:

    • Die schriftlichen Fächer des ersten Prüfungsteils müssen die Aufgabenfelder I, II und III erfassen.
    • Unter den Fächern der schriftlichen Prüfung müssen sich das Fach Mathematik und eines der Fächer Deutsch oder eine Fremdsprache befinden.
    • Eines der Leistungsfächer muss entweder Deutsch oder eine Fremdsprache oder Mathematik sein.
    • Für die Fremdsprache als Fach im ersten Prüfungsteil gelten die Richtlinien und Lehrpläne der gymnasialen Oberstufe für weitergeführte Fremdsprachen, für die Fremdsprache als mündliches Fach dagegen die Richtlinien und Lehrpläne der gymnasialen Oberstufe für neu einsetzende Fremdsprachen.
    • Sport kann nur Leistungsfach sein. An die Stelle der schriftlichen Abiturprüfung tritt im Fach Sport eine Fachprüfung. Diese besteht aus einer schriftlichen Prüfungsarbeit, die zentral gestellt wird, und aus einer praktischen Prüfung. Die Wahl der Sportarten erfolgt im Rahmen der sachlichen und personellen Voraussetzungen der Schule, an der die Prüfung durchgeführt wird.
    • Im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld muss auf jeden Fall eine Prüfung in Geschichte abgelegt werden.
    • Religionslehre kann als schriftliches Prüfungsfach das Aufgabenfeld II vertreten. Die Pflichtbindung, im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld eine Prüfung im Fach Geschichte abzulegen, bleibt unberührt.
    • Ernährungslehre und Chemie dürfen nicht zusammen Leistungsfächer sein.