Bezirksregierung
Arnsberg

Prüfungsablauf

Schriftliche Prüfungen

Für die Bearbeitungszeit für die schriftliche Abiturprüfung gelten die Vorgaben der APO-GOST (Ausbildungs- und Prüfungsordnung der gymnasialen Oberstufe) § 32.

Zusätzliche mündliche Prüfung in einem schriftlichen Prüfungsfach

  • Eine mündliche Prüfung wird in einem schriftlichen Prüfungsfach angesetzt, wenn die Leistung in der Klausur nicht mindestens ausreichend (5 Punkte der einfachen Wertung) ist.
  • Mündliche Prüfungen werden ebenfalls angesetzt, wenn das Bestehen der Abiturprüfung insgesamt gefährdet ist, weil die Mindestpunktzahl nicht erreicht wurde.
  • Innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Arbeiten können die Bewerber*innen von einer angesetzten mündlichen Prüfung zurücktreten, wenn dadurch nicht das Bestehen der Abiturprüfung gefährdet ist.
  • Eine mündliche Prüfung in einem schriftlichen Fach kann auch auf Antrag der*des Bewerber*in angesetzt werden. Der Antrag muss spätestens eine Woche nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Arbeiten gestellt werden.
  • Termin und Reihenfolge der mündlichen Prüfungen des ersten Prüfungsteiles werden spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin bekannt gegeben.

Ablauf der mündlichen Prüfung

  • Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt in der Regel mindestens 20, höchstens 30 Minuten.
  • Die Vorbereitungszeit auf die mündliche Prüfung beträgt in der Regel 30 Minuten. Diese Zeit kann in einem naturwissenschaftlichen Fach, Ernährungslehre, Informatik, Technik, Musik oder Kunst angemessen verlängert werden, wenn eine experimentelle oder praktische Problemlösung verlangt wird.
  • In der mündlichen Prüfung soll in einem ersten Teil eine in der Vorbereitungszeit bearbeitete Aufgabe in zusammenhängendem Vortrag selbständig gelöst werden. Den zweiten Teil bildet ein Prüfungsgespräch, in dem größere fachliche und fachübergreifende Zusammenhänge Thema sind.
  • An einem Tag können bis zu drei Fächer mündlich geprüft werden.