Bezirksregierung
Arnsberg

Abiturprüfung für Externe

Mit der Abiturprüfung für Externe erwirbt man im Erfolgsfalle die Allgemeine Hochschulreife; sie ist zwischen allen Bundesländern anerkannt und jeder anderen erworbenen Allgemeinen Hochschulreife gleichwertig.

  • Sie sind älter als 18 Jahre und möchten die Allgemeine Hochschulreife erwerben?
  • Es ist Ihnen aber nicht möglich, diese an einem Weiterbildungskolleg zu erlangen?
  • Sie möchten sich selbstständig auf das Abitur vorbereiten?

Dann können Sie die Abiturprüfung für Externe zur Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife ablegen. Voraussetzung ist, dass Sie in dem der Prüfung vorausgegangenen Kalenderjahr kein öffentliches oder als Ersatzschule genehmigtes oder vorläufig erlaubtes Gymnasium oder keine andere zur allgemeine Hochschulreife führende Schule oder Einrichtung besucht haben.

Den Antrag auf Zulassung zur Abiturprüfung stellen Sie bei der Bezirksregierung Arnsberg wenn Ihr erster Wohnsitz in deren Amtsbereich liegt. Sind Sie bis zum Prüfungstermin Schüler*in einer Ergänzungsschule, können Sie den Antrag ebenfalls an die Bezirksregierung Arnsberg richten, sofern der Sitz der Schule in deren Amtsbereich liegt, oder die Schule  ermächtigen, dort den Antrag für Sie zu stellen.

Nicht alle Bildungswilligen können die allgemeine Hochschulreife an einer schulischen Einrichtung erwerben oder möchten sich selbstständig darauf vorbereiten. Die Abiturprüfung für Externe (Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler) ermöglicht das Abitur außerhalb der Schule (extern) zu erlangen. Ziel der Externenprüfung ist die Allgemeine Hochschulreife.

Der Antrag auf Zulassung zu der Externenprüfung ist an die Bezirksregierung zu richten, in deren Amtsbereich der*die Bewerber*in den Hauptwohnsitz hat.

Die Abiturprüfung findet einmal jährlich vor einem staatlichen Prüfungsausschuss an einer Schule statt, die die Bezirksregierung bestimmt. Die Aufgaben für die schriftlichen Fächer werden landesweit zentral gestellt.

In der Prüfung ist nachzuweisen, dass Kenntnisse vorhanden sind, die den Anforderungen der Richtlinien und Lehrpläne für die gymnasiale Oberstufe entsprechen. Vor der Zulassung muss deutlich werden, dass sich der*die Bewerber*in mit den entsprechenden Unterrichtsgegenständen hinreichend vertraut gemacht hat.

Im ersten Prüfungsteil (schriftliche Prüfungsfächer) sind landeseinheitlich gestellte Aufgaben zu bearbeiten. Sie knüpfen an die verbindlichen Vorgaben der aktuellen Lehrpläne für die gymnasiale Oberstufe an. Zu jedem Fach gibt es Hinweise und Aufgabenbeispiele.

Für jedes Prüfungsfach des zweiten Prüfungsteiles liegen Informationsschriften vor, die als Prüfungsgrundlage verbindlich sind.

In der Externenprüfung wird der*die Bewerber*in in insgesamt acht Fächern geprüft. Die Prüfung besteht aus zwei Prüfungsteilen. Im ersten wird in vier Fächern schriftlich, gegebenenfalls auch mündlich, im zweiten Teil in vier weiteren Fächern nur mündlich geprüft. Die Teilnahme am zweiten Prüfungsteil setzt voraus, dass der erste Prüfungsteil bestanden worden ist.

Für jedes Fach findet vor der Prüfung eine Beratung statt. Die Prüfer besprechen mit dem*der Bewerber*in anhand deren Studienberichte die fachliche Vorbereitung und informieren sie über das Prüfungsverfahren. Erst wenn die Studienberichte den fachlichen Anforderungen entsprechen, kann die Zulassung zur Externenprüfung ausgesprochen werden.

Die Studienberichte sollen erkennen lassen, dass der*die Bewerber*in sich mit den Informationsschriften sowie den Vorgaben für die schriftliche Abiturprüfung dargelegten Anforderungen der gymnasialen Oberstufe vertraut gemacht hat.