Bezirksregierung
Arnsberg

Gemeinde Wenden: Neue Förderoffensive in der Gemeinde Wenden

Mit dem Ziel die Zahl der Heizungen im Gemeindegebiet zu verringern, die auf fossilen Energieträgern basieren, unterstützt die Gemeinde Privatpersonen aber auch Unternehmen, Vereine und gemeinnützige Antragstellende mit Sitz in der Gemeinde Wenden mit einem Zuschuss von 1.000 Euro. Die auszutauschende Heizungsanlage muss allerdings älter als 10 Jahre sein. Sofern der Tausch gegen eine elektrische Wärmepumpe bezuschusst werden soll, ist der Bezug oder die Eigenproduktion von Ökostrom nachzuweisen, beispielsweise mit der eigenen Photovoltaikanlage.

Bei der Gestaltung der Förderrichtlinie orientierte die Verwaltung sich an der erfolgreichen Vorgängerförderung, dem 100-Dächer-Programm, und den Förderprogrammen die es bereits von Bund und Land gibt. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich, solange die anderen Programme hier keine Einschränkungen vorgeben. Tauschwillige können zusätzlich zum lokalen Förderprogramm noch die Mittel der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragen. Wichtig ist lediglich, dass die Fördersumme 60 Prozent der Gesamtkosten nicht übersteigen darf.

Gerade bei älteren Häusern ist der Einsatz einer Wärmepumpe aufgrund fehlender Flächenheizung schwierig bis unmöglich. Für diesen Fall wäre auch die Bezuschussung einer Biomasseanlage (z. B. Biomassepellets oder Hackschnitzel bzw. Scheitholz) möglich. Dabei müssen Emissionsgrenzwerte für Feinstaub eingehalten werden.

Zu beachten ist, dass die neue Heizung erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids bestellt werden darf. Eine Kontaktaufnahme mit der Klimaschutzmanagerin der Gemeinde Wenden, Katrin Schröder (02762 406-514 oder k [dot] schroeder [at] wenden [dot] de (k [dot] schroeder@wenden [dot] de)) bei Unklarheiten oder offenen Fragen ist in jedem Fall, vor Antragstellung oder im Rahmen der Abwicklung, ausdrücklich erwünscht.

Anträge können seit dem 1. Oktober, digital über das Bürgerserviceportal der Gemeinde Wenden 
https://portal.kommunale.it/wenden/services/5, gestellt werden. Auf gesonderte Anfrage werden das Antragsformular sowie die Förderrichtlinie auch analog zur Verfügung gestellt.

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