Bezirksregierung
Arnsberg
Ein kleines Mädchen hält sich die grüne Sil­hou­et­te eines Hauses vors Gesicht.

Gebäudesanierung

Aus Gebäuden verschwindet viel Energie. Viele Altbauten verbrauchen beispielsweise 208 kWh oder mehr pro Quadratmeter. Das sind bei einer Wohnfläche von 100 m2 20.800 kWh pro Jahr. Im Vergleich hierzu verbraucht ein Neubau etwa 70 Prozent weniger Energie. Bei einem Passivhaus sind es sogar 92,5 Prozent weniger. Energiesparen ist nicht nur gut für den eigenen Geldbeutel, sondern auch ein guter Beitrag zum Klimaschutz. Wenn Ihr Haus von 1994 oder älter ist, lohnt es sich, über eine energetische Sanierung nachzudenken. Folgende Schritte sind dabei zu beachten: 

  1. Qualifizierte Energieberatung: 
    Sie stellt eine verlässliche Grundlage für Ihr Sanierungsvorhaben dar. Der/die Energieberater*in ist in der Lage, die energetischen Schwachpunkte zu erkennen und klärt darüber auf, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sind. 
  2. Finanzierungsplan: 
    Hier kann der/die Energieberater*in unterstützen. Überprüfen Sie Ihre finanziellen Spielräume und die voraussichtlichen Kosten. Bundes- und landesweit sowie regional stehen Förderprogramme zur Verfügung – es lohnt sich, sich hier genauer zu informieren.
  3. Sanierungsplan und Baubegleitung: 
    Der/die Planer*in legt die konkreten Sanierungsmaßnahmen mit Ihnen fest. Sie/er bestätigt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Anforderungen und kümmert sich auch um die Umsetzung der Details. Baubegleiter*innen überwachen die Sanierungsarbeiten, sodass ggf. Baumängel schon im Vorhinein vermieden werden können. 
  4. Wahl der Handwerksbetriebe:
    Holen Sie sich immer mehrere Angebote von den Handwerksbetrieben ein, um eine Auswahl zu treffen. Achten Sie hier darauf, dass in den Angeboten genaue Produktangaben, Materialstärken und Materialqualitäten aufgeführt sind. Beim Vergleich der Angebote kann Ihnen auch die Bau- oder Energieberatung sowie das Architekturbüro beratend zur Seite stehen. 
  5. Abnahme und Übergabe:
    Mit dem Abnahmeprotokoll, in dem Sie dem ausführenden Handwerksunternehmen die auftragsgemäße Umsetzung bestätigen und ggf. Mängel beschreiben sowie Fristen zur Nachbesserung festlegen, ist die Sanierung abgeschlossen. 

Energetische Sanierungsmaßnahmen wie Heizungswechsel oder Wärmedämmung werden durch den Staat gefördert und sind zudem steuerlich absetzbar. Bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus sowie bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen können Gelder und Kredite in Anspruch genommen werden, wobei die finanziellen Hilfen bei bis zu 50 Prozent der Investitionskosten liegen. Informieren Sie sich auf den unten aufgeführten Internetseiten.