Bezirksregierung
Arnsberg
Ein Mann auf einem Fahrrad hält eine Aktentasche in der Hand.

Radfahren für das Klima

Mit dem Rad zur Arbeit oder Schule? Warum nicht! Vorteile gibt es viele:

Gute Laune und mehr Leistungsfähigkeit

Schon nach einer halben Stunde Radfahren werden vermehrt Glückshormone produziert. Das ist gut für die Stimmung. Zudem kommen Radfahrer*innen wacher an ihrem Ziel an und sind den ganzen Tag leistungsfähiger.

Zeitersparnis

Gerade in Städten können die meisten Wege schneller mit dem Rad zurückgelegt werden. Denn hier steht man nicht im Stau, die Parkplatzsuche entfällt. Und bei der Nutzung von ausgebauten Radstrecken kann der Weg sogar kürzer sein als mit dem Auto. Für größere Entfernungen und Strecken mit Steigungen bietet sich ein Elektro-Fahrrad und für den Transport von Gegenständen ein Lastenrad an.

Geldersparnis

Im Vergleich zu einem Auto ist das Fahrrad die kostengünstigere Wahl im Bereich Mobilität. Ein Fahrrad für beispielsweise 500 Euro kostet auf einen Zeitraum von 5 Jahren betrachtet 9 Euro pro Monat. Pedelecs kosten bei der Anschaffung deutlich mehr und verursachen laufende Kosten für die Inspektion. Bei einem Anschaffungspreis von beispielsweise 2.000 Euro und 80 Euro Inspektionskosten ergeben sich auf einen Zeitraum von 5 Jahren etwa 40 Euro pro Monat. Zum Vergleich: Ein günstiges Auto kostet etwa 300 Euro pro Monat.

Klimaschutz

Wer mit dem Rad fährt, produziert keine Schadstoffe und somit auch keine klimaschädlichen Gase. Ein guter Beitrag zum Klimaschutz!

Gesundheitsplus für Kopf und Körper

Durch das Radfahren wird die Durchblutung des Gehirns gefördert. Dies hilft, neue Gehirnzellen im Hippocampus zu bilden. Das ist gut für das Erinnerungsvermögen. Radfahren wirkt sich zudem positiv auf das Herz-Kreislauf-System aus, denn es regt den Fettstoffwechsel an und verbrennt einige Kalorien. Das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes werden gesenkt. Aber auch das Immunsystem profitiert vom regelmäßigen Radfahren.

 

Hinweis für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst sowie Beamtinnen und Beamte des Landes NRW: 
In der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 09.12.2023 wurde der § 19 b „Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing“ aufgenommen. Eine entsprechende Entgeltumwandlung wird demnach ermöglicht. Allerdings nur wenn und soweit diese auch den Beamtinnen und Beamten des jeweiligen Landes angeboten wird. Da es in Nordrhein-Westfalen derzeit keine Reglungen für Beamtinnen und Beamten gibt, kann die Entgeltumwandlung zum Fahrrad-Leasing weder den Beamtinnen und Beamten noch den Tarifbeschäftigten angeboten werden.