Bezirksregierung
Arnsberg

Stadt Geseke: Förderung von Stecker-Solar-Geräten oder Balkonmodulen

Mit Beginn des Jahres 2023 ist eine neue Förderrichtlinie in Kraft getreten. So fördert die Stadt Geseke die Anschaffung von so genannten Stecker-Solar-Geräten mit einem Investitionszuschuss. Dabei hat sich die Stadt das Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen im Stadtgebiet zu senken. Eine wesentliche Rolle spielen hierbei die erneuerbaren Energien. „Mit den Stecker-Solar-Geräten können auch Mieterinnen und Mieter bzw. Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen, denen kein eigenes Dach zur Verfügung steht, auf einfache Weise Strom erzeugen“, verrät Julia Krümmelbein, Sachbearbeiterin für Klimaschutz bei der Stadt Geseke. „Die Förderhöhe beträgt 200 Euro je Anlage, wobei pro Antragsteller/in nur ein Gerät gefördert wird.“

Gefördert werden steckbare Stromerzeugungsgeräte (Stecker-Solar-Geräte oder Balkonmodule), die den Sicherheitsstandards der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie entsprechen. Die Geräte müssen fabrikneu und bei einem Fachhändler erworben sein. Gebrauchte Geräte sowie Geräte, die mittels Ratenkauf oder Leasing-Geschäft angeschafft werden, werden nicht gefördert. Antragsberechtigt sind volljährige Privatpersonen, die zum Zeitpunkt der Beantragung Haus- bzw. Wohnungseigentümer/in bzw. Mieter oder Mieterin mit Wohnsitz in Geseke sind. 

Anträge können bis zum 30. August 2023 gestellt werden. Die Anschaffung des Fördergegenstandes ist spätestens sechs Monate nach Eingang der Bewilligung, spätestens jedoch bis zum 30. November 2023 zu belegen. Die Zahlung des Zuschusses erfolgt dann nach beanstandungsfreier Prüfung der eingereichten Unterlagen. Da der Fördertopf begrenzt ist, lohnt es sich, frühzeitig Anträge zu stellen.

Für Fragen zur Förderung steht Julia Krümmelbein unter Tel. 02942/500-391 zur Verfügung. Den exakten Wortlaut der Förderrichtlinie finden Interessierte unter www.geseke.de.

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