Bezirksregierung
Arnsberg
Junge Menschen tragen Kinder auf ihren Schultern.

Förderung von Organisationen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte

Viele Menschen mit Einwanderungsgeschichte organisieren sich in Vereinen und leisten einen wertvollen Beitrag zur Integration und zum Kulturleben vor Ort. Organisationen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte sind Ausdruck kultureller Selbstbestimmung und Vielfalt in unserer Gesellschaft. So unterschiedlich ihre Zielgruppen und Schwerpunkte auch sind, nehmen alle Organisationen eine Scharnierfunktion zwischen Zugewanderten und Einheimischen wahr. Sie stärken mit ihrem ehrenamtlichen Engagement die Teilhabe und damit die Integration von Migrantinnen und Migranten.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration (TIntG) am 14. Februar 2012 hat sich das Land Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, den veränderten Bedarfen und den unterschiedlichen Entwicklungen von Organisationen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte Rechnung zu tragen. Das Kompetenzzentrum für Integration (KfI) der Bezirksregierung Arnsberg ist die Bewilligungsbehörde für Förderprogramme des Landes.

 

Wer kann eine Förderung erhalten?

Organisationen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte können Anträge stellen, wenn sie:

  • in Nordrhein-Westfalen ansässig sind,
  • mindestens die Hälfte der Mitglieder, der Vorstandsmitglieder oder der aktiv verantwortlichen Menschen einen Migrationshintergrund haben,
  • in das Vereinsregister eingetragen beziehungsweise eine landesweite, regionale oder kommunale Untergliederung eines eingetragenen Vereins sind, deren Status in der Vereinssatzung geregelt ist,
  • als gemeinnützig anerkannt sind und
  • unabhängig von staatlichen Strukturen im In- und Ausland sowie von politischen Parteien arbeiten. 

Zudem muss sie eine Erklärung zur Zusammenarbeit mit den vom Land geförderten Strukturen der Integration abgeben. Die Ziele der Organisation und der Maßnahme, die beantragt werden soll, müssen mit den Zielen des TIntG vereinbar sein.

Was wird gefördert?

Grundlage für die Förderung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements für Organisationen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte vom 12. November 2024.

Gefördert werden Maßnahmen (Projekte). Maßnahmen sind zeitlich und inhaltlich abgrenzbare Vorhaben. Es gibt drei verschiedene Arten von Förderungen für Organisationen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Welche Förderung geeignet ist, hängt unter anderem davon ab, wie erfahren die Organisation ist:

  • Die Anschubförderung gibt relativ neu gegründeten Organisationen eine Starthilfe und unterstützt sie dabei, ihre Organisation weiterzuentwickeln.
  • Die Einzelprojektförderung ermöglicht Organisationen die Durchführung von Projekten, die die politische, soziale und demokratische Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte verbessern, interkulturellen und religiösen Dialog gestalten, Diskriminierung bekämpfen und das friedliche Miteinander fördern.
  • Die Partnerprojektförderung zielt darauf ab, dass sich erfahrene Organisationen, unerfahrene Initiativen und Vereine von Menschen mit Einwanderungsgeschichte qualifizieren und vernetzen.

Eine Organisation kann im selben Durchführungszeitraum pro Förderbereich maximal eine Förderung erhalten. Eine Anschubförderung schließt jedoch eine gleichzeitige Einzelprojekt- oder Partnerprojektförderung aus. Eintägige Veranstaltungen und Maßnahmen, die durch Regelstrukturen angeboten werden, können nicht gefördert werden. Dazu zählen insbesondere berufsbezogene Angebote (zum Beispiel Bewerbungstrainings, Vermittlung, Begleitung, Qualifizierungen), Sprachkurse, schulische Maßnahmen und Hausaufgabenhilfen. 

Welche Förderbereiche gibt es?

Anschubförderung

Gefördert werden im Aufbau befindliche Organisationen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Ihre Handlungsfähigkeit soll gestärkt werden. Eine Anschubförderung kann beantragt werden, wenn der Verein innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antragstellung in das Vereinsregister eingetragen wurde.

Die Förderung erfolgt als Vollfinanzierung bis zu einem Höchstbetrag von 8 000 Euro pro Haushaltsjahr. 
Es werden Sachausgaben gefördert. Das sind insbesondere Ausgaben für die Ausstattung der Organisation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte, Ausgaben für Qualifizierungen und Weiterbildungen der Mitglieder.

Einzelprojektförderung

Gefördert werden Maßnahmen, die dazu dienen, die Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen zu verbessern.
Im Online-Antrag ist deutlich zu machen, welche Zielsetzung die Organisation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte mit der Maßnahme verfolgt und welche Zielgruppe/n erreicht werden soll/en.
Mögliche Zielsetzungen sind der Richtlinie unter Ziffer 2.2 (Downloads) zu entnehmen. Darüber hinaus setzt das Land in jeder Förderphase besondere Schwerpunkte fest, diese werden im Förderaufruf (Downloads)
ausgeführt.
Die beantragte Fördersumme darf 50 000 Euro für das Haushaltsjahr 2027 nicht übersteigen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Förderfähig sind Personal- und Sachausgaben.

Partnerprojektförderung

Gefördert werden Maßnahmen, bei denen eine Organisation mindestens drei im Entwicklungsprozess befindliche Organisationen oder Initiativen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte qualifiziert und vernetzt. Ziel soll dabei insbesondere sein, die Gründung, Weiterentwicklung und Professionalisierung anderer Organisationen zu
unterstützen.
Im Projektantrag ist deutlich zu machen, welche Zielsetzungen mit dem beantragten Projekt verfolgt werden und welche Organisationen erreicht werden sollen.
Die beantragte Fördersumme darf 100 000 Euro für das Haushaltsjahr 2027 nicht übersteigen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Förderfähig sind Personal- und Sachausgaben.

 

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Organisationen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte im Sinne dieser Richtlinie sind Vereine, bei denen mindestens die Hälfte der Mitglieder, der Vorstandsmitglieder oder der aktiv verantwortlichen Menschen eine Einwanderungsgeschichte gemäß § 4 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes (TIntG) haben. Eine Einwanderungsgeschichte hat ein Mensch, wenn er nicht Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist oder er oder mindestens ein Elternteil von ihm außerhalb des heutigen Gebietes der Bundesrepublik Deutschland geboren ist und seit dem 1. Januar 1950 nach Deutschland zugewandert ist.

Wenn eine Organisation einen Antrag stellen will, muss sie in das Vereinsregister eingetragen oder eine landesweite, regionale oder kommunale Untergliederung eines eingetragenen Vereins sein, deren Status in der Vereinssatzung geregelt ist. Sie muss außerdem als gemeinnützig anerkannt und unabhängig von staatlichen Strukturen im In- und Ausland, sowie von politischen Parteien sein. Zudem muss sie eine Erklärung zur Zusammenarbeit mit den vom Land geförderten Strukturen der Integration abgeben. Die Ziele der Organisation und der Maßnahme, die beantragt werden soll, müssen mit den Zielen des TIntG vereinbar sein.  
Die Maßnahmen müssen auf die Situation der Menschen mit Einwanderungsgeschichte in Nordrhein-Westfalen ausgerichtet sein. Gefördert werden können Organisationen, die sich nicht ausschließlich der Pflege der Herkunftskultur oder der Religionsausübung widmen. Förderfähig sind ausschließlich Maßnahmen, die innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden und auf eine Kommune, überregional oder landesweit ausgerichtet sind. 

Um eine Anschubförderung zu erhalten, muss die Organisation innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antragstellung in das Vereinsregister eingetragen worden sein.
Eine Förderung im Bereich der Einzel- und Partnerprojektförderung setzt voraus, dass die Organisation Erfahrung in der Durchführung von Projekten nachweist.
Für die Partnerprojektförderung ist zudem erforderlich, dass die Organisation in regionalen oder überregionalen Netzwerkstrukturen arbeitet und bereit zur interkulturellen Zusammenarbeit mit Organisationen unterschiedlicher Herkunft ist.

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Anträge sollen bis zum 30. September 2026 (Eingangsdatum Bewilligungsbehörde) ausschließlich über das webbasierte Fachverfahren integration.web online gestellt werden.  Anträge, die nach der Ausschlussfrist vom 30. September 2026 eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Auf begründeten Antrag kann eine Ausnahme vom Verbot eines vorzeitigen Maßnahmebeginns zugelassen werden. Der Zeitraum der Durchführung beginnt frühestens zum 1. Januar 2027 und endet spätestens zum 31. Dezember 2027. 

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Anträge sind ausschließlich online zu stellen. Die Einwahlmöglichkeit zum Antragsportal finden Sie hier: Online-Antragstellung

Nach der Registrierung finden Sie dort die selbsterklärenden Antragsunterlagen.

Unter Downloads "Antragshilfe Finanzierungsplan-Förderfähige Ausgaben" finden Sie wichtige Hinweise zur Erstellung des Finanzierungsplans.

Dem Antrag sind folgende Anlagen beizufügen:

  • ein aktueller Auszug aus dem Vereinsregister (zum Nachweis der Eintragung und des Vereinssitzes),
  • eine Kopie des Anerkennungsbescheids der Finanzverwaltung über die Gemeinnützigkeit gemäß § 52 Abgabenordnung an den Antragsteller (nicht vorläufig, nicht älter als 3 Jahre).
    Bei kürzlich gegründeten Vereinen im Rahmen der Anschubförderung kann, soweit ein solcher Anerkennungsbescheid noch nicht vorliegt, stattdessen eine Kopie des Feststellungsbescheids nach § 60a Abgabenordnung eingereicht werden.
  • eine Kopie der aktuell geltenden Vereinssatzung,
  • Stellenbeschreibungen im Falle von Personalausgaben
  • gegebenenfalls eine Liste der beabsichtigten Kooperationspartner
  • der Finanzierungsplan zur geplanten Maßnahme
  • eine Erklärung gemäß dem Muster der Anlage 1 der Richtlinie 

Sofern Projekterfahrungen geltend gemacht werden sollen, ist darüber hinaus eine Projektliste von geförderten Projekten auszufüllen und mit einzureichen.