Hausarztaktionsprogramm - Förderung des Landes für Hausärztinnen und Hausärzte
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt Zuwendungen zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten bereit, die durch das Ausscheiden von Hausärztinnen und Hausärzten in Zukunft gefährdet sein könnten. Diese Zuwendungen können für verschiedene Maßnahmen in Anspruch genommen werden:
- Förderung einer hausärztlichen Hauptbetriebsstätte,
- die Errichtung von Lehrpraxen,
- die Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen des Qualifizierungsjahres,
- die Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen des Quereinstiegs und
- den Erwerb von Zusatzqualifikationen von nicht-ärztlichem Praxispersonal im Sinne der Delegations-Vereinbarung (Anlage 8 des Bundes-mantelvertrag-Ärzte)
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite zur jeweiligen Förderung.
Die Antragstellung soll ab 01.01.2026 online erfolgen. Die Umsetzung erfolgt über Gesundheit.web, über die Verlinkung auf https://www.nordrhein-westfalen-foerdert.nrw/ gelangen die Antragsteller auf das Portal. Dort werden die wesentlichen Informationen enthalten sein. Die einzelnen Fördermaßnahmen (Standortförderung, Lehrpraxenförderung usw.) stellen ein eigenes Förderprogramm dar.