Einzelprojektförderung
Ergänzend zu den verschiedenen Programmen im Integrationskontext stellt das Land Nordrhein-Westfalen auch Fördermittel für Einzelprojekte zur Verfügung. Das Dezernat 36 der Bezirksregierung Arnsberg (Kompetenzzentrum für Integration / KfI) ist hierbei die landesweit zuständige Bewilligungsbehörde.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Zuwendungsempfänger*innen sind natürliche oder juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Was wird gefördert?
Gefördert werden können Veranstaltungen mit Integrationsbezug, zum Beispiel
- Ausstellungen,
- Fachtagungen
Ebenso förderfähig ist in der Regel auch die Herstellung von
- mehrsprachigem Informationsmaterial
- sowie mehrsprachigen und / oder interreligiösen Kalendern etc.
Darüber hinaus werden auch einzelne Modellprojekte unterstützt, zuletzt beispielsweise
- Integrationsarbeit für Menschen aus Südosteuropa,
- „Griffbereit mini“ (Förderung der Sprachbildung von Kindern mit Migrationshintergrund),
- „So früh wie möglich“ (Stärkung und Förderung von Familien mit Kindern im Alter von vier bis sechs Jahren).
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
Das Projekt muss dem Ziel dienen, Integrationsprozesse in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen. Das Land muss ein erhebliches Interesse an der Umsetzung des jeweiligen Vorhabens haben.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
Ein Antrag kann jederzeit bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Antragsfristen bestehen nicht (soweit nicht in Förderaufrufen z. B. zu Modellprojekten ausdrücklich benannt).
Soweit Anträge für das jeweils laufende Haushaltsjahr gestellt werden, sollten diese bis spätestens Ende Oktober / Anfang November eingereicht werden.
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Landesweit zuständige Bewilligungsbehörde ist das Dezernat 36 der Bezirksregierung Arnsberg (Kompetenzzentrum für Integration / KfI), Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte über das Online-Portal.
Online - Zugang Antragsportal
Die Einwahlmöglichkeit zum Antragsportal finden Sie hier.
Nach der Registrierung finden Sie hier die selbsterklärenden Antragsunterlagen.
Nach der digitalen Übermittlung ist der Antrag auszudrucken, zu unterschreiben und per Post oder Fax an die Bezirksregierung zu schicken.
Hinweis für Kommunen: Beachten Sie bitte im Kontext der elektronischen Aktenführung (E-Akte), dass die Bezirksregierung Arnsberg eine möglichst vollständige, elektronische Vorgangsbearbeitung anstrebt. Demnach ist eine digitale Übersendung Ihrer schriftformerforderlichen Unterlagen (z.B. des unterschriebenen Antragsvordrucks) über das besondere elektronische Behördenpostfach (BeBPo) ausreichend. Erläuternde Hinweise dazu finden Sie hier.
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Grundlage der Förderung sind die Landeshaushaltsordnung (§§ 23, 44 LHO) sowie ggf. Förderaufrufe / -konzepte.
Datenschutzrechtliche Informationen finden Sie hier.
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