Bezirksregierung
Arnsberg

Hausarztaktionsprogramm - Förderung des Landes für Hausärztinnen und Hausärzte

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten, in denen in Zukunft die hausärztliche Versorgung durch das Ausscheiden von Hausärztinnen und Hausärzten gefährdet sein kann, Zuwendungen für

  1. eine Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten,
  2. eine Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung durch angestellte Ärztinnen und Ärzte,
  3. die Errichtung von Lehrpraxen,
  4. die Beschäftigung von Weiterbildungsassistentinnen und Weiterbildungsassistenten,
  5. die Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen des Qualifizierungsjahres,
  6. die Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen des Quereinstiegs und
  7. den Erwerb von Zusatzqualifikationen von nicht-ärztlichem Praxispersonal im Sinne der Delegations-Vereinbarung (Anlage 8 des Bundes-mantelvertrag-Ärzte).

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite zur jeweiligen Förderung. 

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