Hausärzt*innenförderung
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten, in denen in Zukunft die hausärztliche Versorgung durch das Ausscheiden von Hausärzt*innen gefährdet sein kann, Zuwendungen für
- eine Niederlassung von Ärzt*innen,
- eine Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung durch angestellte Ärzt*innen,
- die Beschäftigung von Weiterbildungsassistent*innen,
- die Errichtung von Lehrpraxen und
- den Erwerb von Zusatzqualifikationen von nicht-ärztlichem Praxispersonal im Sinne der Delegations-Vereinbarung (Anlage 8 des Bundesmantelvertrag-Ärzte).
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite zur jeweiligen Förderung.
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