Anerkennung ausländischer Lehramtsqualifikationen aus Staaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
Der Lehrer*innenberuf ist in der Bundesrepublik Deutschland ein reglementierter Beruf und bedarf der Anerkennung. Im Land Nordrhein-Westfalen ist allein die Bezirksregierung Arnsberg für die Anerkennung von Lehramtsbefähigungen aus Mitgliedsstaaten der EU, des EWR beziehungsweise der Schweiz zuständig.
Für Anerkennungen von Lehramtsbefähigungen, die in Staaten außerhalb der EU erworben wurden, ist die Bezirksregierung Detmold zuständig.
Anerkennungen richten sich nach der Anerkennungsverordnung „Berufsqualifikation Lehramt“.
Die Bearbeitung eines Antrags erfolgt als Einzelfallprüfung und kann bis zu vier Monate dauern. Das Anerkennungsverfahren ist gebührenfrei.
Jedes europäische Land hat ein eigenes System der Lehrkräfteausbildung. Wenn eine direkte Vergleichbarkeit mit einer nordrhein-westfälischen Lehrer*innenausbildung nicht möglich ist, spricht man von wesentlichen Unterschieden in der Lehrer*innenausbildung (= fehlende Ausbildungsinhalte). Diese wesentlichen Unterschiede sind vor Anerkennung der Lehramtsbefähigung in Nordrhein-Westfalen durch eine Ausgleichsmaßnahme (Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung) auszugleichen.
Für die Ausgleichsmaßnahmen werden deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau C2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates „Lernen, lehren, beurteilen“ empfohlen.
Bitte beachten Sie, dass für die Unterrichtstätigkeit auch der entsprechende Fachwortschatz relevant ist. Risiken, die sich aus einer unzureichenden fachlichen Vorbereitung oder aus mangelnden deutschen Sprachkenntnissen für das Bestehen der Ausgleichsmaßnahme ergeben, sind von Ihnen selbst zu tragen. Es wird deshalb empfohlen, dies schon vor der Antragsstellung zu berücksichtigen.
Sollten keine wesentlichen Unterschiede festgestellt werden, erfolgt eine direkte Anerkennung.
Die einzureichenden Antragsunterlagen finden Sie unter „Downloads“.
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