Bezirksregierung
Arnsberg

Der rechtswirksame Regionalplan

Der rechtswirksame Regionalplan-Teilabschnitt "Oberbereiche Bochum und Hagen": Textliche Festlegungen und Erläuterungen, zeichnerische Festlegungen und Erläuterungskarten

  • Regionales Ordnungssystem

  • Raummodell der Regionalen Grünzüge

  • Regionales Ordnungskonzept

  • Anteil der Freifläche an der Gesamtläche und je Einwohner

  • Veränderung des Freiflächenanteils

  • Anteil der Waldfläche an der Gesamtfläche und je Einwohner

  • Veränderung des Waldflächenanteils

  • Bereiche für den Schutz der Natur

  • Gewässerschutz, Wasserwirtschaft

  • Versorgung mit heimischen nichtenergetischen Bodenschätzen

  • Reservegebiete für den oberirdischen Abbau nichtenergetischer Bodenschätze

  • Verkehrsnetz des Großraumes

  • Straßen für den vorwiegend großräumigen, überregionalen und regionalen Verkehr

  • Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, Landesstraßenbedarfsplan

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Im Folgenden finden Sie die nach September 2011 aktualisierten zeichnerischen Festlegungen des Teilabschnittes Oberbereich Bochum und Hagen im räumlichen Zuständigkeitsbereich der Regionalplanungsbehörde Arnsberg. Der aktualisierte Stand ergibt sich aus den für das Inkrafttreten von Regionalplanänderungen maßgeblichen Bekanntmachungen im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Angaben zum Stand beziehen sich auf das Inkrafttreten der letzten Änderung in diesem Teil des Plans. In Hinblick auf Änderungen der textlichen Festlegungen und Erläuterungskarten beachten Sie bitte die abgeschlossenen Änderungsverfahren für den Regionalplan.

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