ESF - Aktion 10.000 Perspektiven
Im Rahmen des Förderaufrufs „10.000 Perspektiven“ besteht die Möglichkeit für
kleine und mittlere Betriebe, pro Neueinstellung einer Person, die zuvor
Leistungen nach dem SGB II bezogen hat oder langzeitarbeitslos im Sinne des
§ 18 SGB III war, eine einmalige Einarbeitungspauschale zu beantragen.
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